AGB
1 Grunsätzliches
1.1 2InSide wird als Gesellschaft bürgerlichen Rechts geführt. Die Gesellschafter sind Herr Ümit Eroglu und Herr Amand Struck. Im Folgenden wird die GbR als 2InSide bezeichnet.
1.2 Jegliche Terminvereinbarungen für Dienstleistungen durch 2InSide, die schriftlich oder auch mündlich mit 2InSide getroffen werden, gilt es zu erfüllen. Absagen oder Veränderungen der vereinbarten Termine gelten nur dann als fristgerecht, wenn sie mindestens drei Werktage vor dem vereinbarten Termin getätigt werden.
1.3 Wird ein vereinbarter Termin ohne fristgerechte Angabe von Gründen, bzw. grundlos durch den Auftraggeber nicht wahrgenommen, ausgenommen bei höherer Gewalt, so ist 2InSide berechtigt, ein Ausfallhonorar in Höhe von max 80% der Tagespauschale; mindestens jedoch 50,- Euro in Rechnung zu stellen.
1.4 2InSide ist nicht haftbar zu machen, falls durch das Verschulden von 2InSide ein Termin nicht erfüllt werden kann.
2 Geltung der allgemeinen Geschäftsbedingungen
2.1 2InSide erbringt seine Leistungen und Lieferungen ausschließlich auf Grundlage dieser allgemeinen Geschäftsbedingungen, die Bestandteil sämtlicher mit 2InSide geschlossenen Geschäftsverhältnisse und / oder Verträge sind und werden.
2.2 Einkaufs- und Geschäftsbedingungen sind für den Kunden als verbindlich anzusehen, wenn für das jeweilige Geschäftsverhältnis eine schriftliche Auftragserteilung bzw. Anerkennung vorliegt.
2.3 Ein Geschäftsverhältnis im Rahmen dieser allgemeinen Geschäftsbedingungen ist allerdings auch ohne schriftlicher Auftragserteilung als rechtskräftig anzusehen, wenn der Kunde bereits und ohne ausdrücklichem Widerspruch eine Dienstleistung in Anspruch genommen, bzw. in Auftrag gegeben hat (z.B. durch Übergabe von Ton- und / oder Datenträgern oder andere für den Auftrag relevante Gegenstände).
3 Haftungsausschluss
3.1 Die Benutzung der Geschäftsräume von 2InSide, sowie alle anderen sich im Gebäude befinden-den Räume, einschließlich der Außenanlagen (Zufahrtswege und Hof), erfolgt auf eigene Gefahr. Das Mitbringen von elektronischen und/oder nicht-elektronischen Gegenständen (z.B. Musikinstrumente, Gitarrenverstärker, Zubehör, etc.) erfolgt ebenfalls auf eigene Gefahr. 2InSide haftet nicht, falls es zu Sachschäden an 2InSide uneigenen Gegenständen an den oben genannten Orten kommt. 2InSide haftet ebenfalls nicht, falls es zu Urheberrechtstverletzungen an Dritten durch den Geschäftspartner kommt.
3.2 Erbringt 2InSide eine Dienstleistung in Form von Vervielfältigung von urheberrechtlich geschütztem Material, so handelt 2InSide immer im Namen des Auftraggebers und unter der Voraussetzung, dass er es stets für den privaten Gebrauch verwendet, bzw. er im Besitz der erforderlichen Lizenzen ist. 2InSide gibt keine Gewährleistung für die einwandfreie Kompatibilität von beschreibbaren bzw. wiederbeschreibbaren Medien (z.B. CD-R/-RW, DVD-R/-RW), die von 2InSide erstellt wurden, mit etwaigen Lese- bzw. Abspielgeräten. Sofern die von 2InSide erstellten Medien am Herstellungsort einwandfrei funktionieren, besteht kein Recht auf Nachbesserung für den Geschäftspartner.
4 Verantwortlichkeit
4.1 Die im direkten Geschäftskontakt mit 2InSide stehende Person ist voll verantwortlich zu machen, falls es zwischen ihr oder auch von ihr herbeigeführten Personen (z.B. Mitwirkende, Freunde, Verwandte, etc.), die nicht im direkten Geschäftskontakt mit 2InSide stehen, zu jeglicher Art von Auseinandersetzungen kommt; insbesondere Sachbeschädigung, Missachtung der Nutzungsbestimmungen, Hausfriedensbruch, etc.
5 Angebote
6.1 2InSide ist längstens 30 Tage an ein Angebot gebunden, insofern das Angebot nicht als frei bleibend, bzw. unverbindlich ausgestellt wurde. Ansonsten gilt die auf dem Angebot vermerkte Gültigkeit. 2InSide behält sich sämtliche Eigentums-, Urheber- und sonstige gewerbliche und nicht gewerbliche Schutzrechte an sämtlichen audio- und audiovisuellen Produktionen, Abbildungen, Zeichnungen, Kalkulationen und sonstigen Unterlagen vor, insofern nichts Anderes für den jeweiligen Vertrag vereinbart wurde. Sämtliche vorbezeichneten Produk-tionen, Unterlagen und Gegenstände dürfen Dritten nicht zugänglich gemacht werden und ohne vorherige schriftliche Zustimmung von 2InSide nicht anderweitig genutzt werden.
6 Urheberrechte
6.1 Im Regelfall verbleiben sämtliche Urheberrechtsansprüche an erbrachten Leistungen bei 2InSide. Wird jedoch eine Abtretung der Urheberrechte im jeweiligen Vertrag für einige oder alle von 2InSide erbrachten Leistungen vereinbart, so gelten die Urheberrechte für einen Zeitraum von 3 Jahren als an den Auftraggeber abgetreten. Hiernach fallen alle Ansprüche an 2InSide zurück. Eine zeitlich unbegrenzte Abtretung der Urheberrechte gilt nur bei expliziter, schriftlicher Erwähnung der Unbegrenztheit der Abtretung. Insofern nichts anderes vereinbart ist, überlässt 2InSide dem Auftraggeber die Nutzungs- und Auswertungsrechte gemäß der aus dem Auftrag hervorgehenden Einsatzzwecke für 3 Jahre nach Datum der Rechnungsstellung nicht exklusiv, es sei denn, Exklusivität wurde schriftlich vereinbart. Die Urheberrechte sowie alle anderen Nutzungsrechte verbleiben bei 2InSide. Überlässt 2InSide sämtliche Urheber-, Nutzungs- und Auswertungsrechte dem Geschäftspartner auf Unbegrenztheit in einem exklusiven Vertrag, vergütet der Geschäftspartner 2InSide gegenüber jede volle und auch angebrochene Minute pro Titel zum Lizenzpreis der zum Zeitpunkt der Vertragsausstellung vorliegenden Lizenzgebühren aus der aktuellen Preisliste von 2InSide.
7 Leistungen von 2InSide
7.1 Vereinbarungen über die Beschaffenheit des Auftragsgegenstands und Eigenschaftszusicherungen bedürfen zu ihrer Wirksamkeit der Schriftform.
7.2 Es gelten lediglich solche Leistungen als vereinbart, die tatsächlich im schriftlichen Auftrag aufgeführt sind, ausgenommen es handelt sich um eine nicht vorhersehbare und somit zwingende Notwendigkeit, die einen erheblichen Teil dazu beiträgt, das Produkt fertigzustellen.
7.3 Eventuelle Zusatzleistungen (z.B. Beschaffung einer Internet Domain oder Nutzungsrechte für fremdes Material (Bild, Text, Ton o. ä.) oder irgendeine andere, zusätzlich erbrachte Leistung oder Erweiterung einer vereinbarten Leistung wird von 2InSide gemäß der zur jeweiligen Zeit (nicht zur Zeit der Auftragserteilung) gültigen Preisliste abgerechnet.
7.4 2InSide ist zur Be- und Verarbeitung der vom Kunden zu liefernden Daten (Texte, stehende und bewegte Bilder, Töne, Html- Dokumenten etc.) nur verpflichtet, soweit diese den vereinbarten Anforderungen entsprechen und mit angemessenem Aufwand zu verarbeiten sind.
7.5 2InSide ist berechtigt, den vereinbarten Auftrag in für den Kunden zumutbaren Teilleistungen zu erbringen.
8 Leistungsfristen
8.1 Leistungsfristen beginnen erst zu laufen, wenn vom Kunden zu liefernde Unterlagen oder Freigaben oder eine vereinbarte Anzahlung eingegangen sind.
8.2 Wird die Einhaltung vereinbarter Leistungsfristen durch von 2InSide nicht zu vertretende Umstände verhindert, auch wenn dies Vorlieferanten oder Subunternehmer von 2InSide betrifft, verlängert sich die Frist um die Dauer der Verhinderung. Dauert die Verhinderung länger als 8 Wochen an, kann jede Vertragspartei vom Vertrag zurücktreten.
8.3 Befindet sich der Kunde mit der Bezahlung von Teil- oder Abschlagsrechnungen im Verzug oder tritt nach Vertragsschluss eine wesentliche Verschlechterung in seinen Vermögensverhältnissen ein, ist 2InSide berechtigt, die weitere Bearbeitung des Auftrags einzustellen, bis Zahlung oder Sicherstellung der Zahlung erfolgt ist.
9 Abnahme, Anzeige von Mängeln
9.1 Der Kunde ist verpflichtet, die Leistungen von 2InSide binnen 3 Arbeitstagen nach Zurverfügungstellung zu prüfen und abzunehmen. Erfolgt innerhalb dieser Frist keine Beanstandung oder verwendet der Kunde die von 2InSide erbrachte Leistung ohne Vorbehalt, gilt dies auch ohne ausdrückliche Erklärung des Kunden als Abnahme.
9.2 2InSide ist nur dann zur Gewährleistung bei offenkundigen Mängeln verpflichtet, wenn der Auftraggeber diese innerhalb der oben genannten Abnahmefrist schriftlich anzeigt. Der Auftraggeber hat in jedem Fall die Analyse und die Behebung der Mängel durch 2InSide zu ermöglichen. Sollte nach dreimaliger Korrektur keine Abnahme durch den Kunden stattfinden so wird 2InSide einen unabhängigen Sachverständigen hinzuziehen. Die Kosten hierfür trägt die Partei zu deren Ungunsten entschieden wird. Abgenommene Teile des Auftrages sind in jedem Fall zahlbar.
9.3 Droht infolge eines Mangels der Eintritt eines Schadens, hat der Kunde alle ihm zumutbaren Maßnahmen zur Verhinderung oder Verringerung eines solchen Schadens zu treffen und im übrigen 2InSide unverzüglich zu informieren.
10 Bezahlung
10.1 Wurde für Arbeiten keine ausdrückliche Preisvereinbarung getroffen, gelten die Preise der jeweiligen Preisliste von 2InSide. Die gesetzliche Mehrwertsteuer ist in den Preisen eingeschlossen. Produktübergabe erfolgt erst nach vollständiger Bezahlung durch den Geschäftspartner an 2InSide.
10.2 Alle durch 2InSide erbrachten (Dienst-)Leistungen bleiben somit bis zur vollständigen Bezahlung Eigentum von 2InSide.
10.3 Geforderte Beträge sind am Ende des Produktionstages, spätestens jedoch am Tag der Rechnungsstellung umgehend zu begleichen.
11 Pflichten des Kunden
11.1 Der Kunde hat 2InSide unverzüglich über den Wechsel des Projektverantwortlichen, Ände-rungen seiner Rechtsform sowie die Beantragung eines Insolvenz- oder Vergleichsverfahrens in Kenntnis zu setzen.
11.2 Der Kunde hat selbst und auf eigene Kosten für die Vermittlung der von 2InSide erstellten Arbeitsergebnisse an Dritte zu sorgen. Sofern 2InSide dies ausnahmsweise übernimmt, hat der Kunde 2InSide alle dazu notwendigen Daten und Zugangsberechtigungen zur Verfügung zu stellen.
11.3 Vom Kunden zur Verfügung zu stellende Daten sind an 2InSide in für 2InSide weiterver-arbeitungsfähigen Formaten zu liefern, die zuvor mit 2InSide einvernehmlich abgestimmt werden.
11.4 Die inhaltliche und rechtliche Überprüfung der vom Kunden bereitzustellenden Daten ist Sache des Kunden. Der Kunde hat die von 2InSide be- oder verarbeiteten Daten vor ihrer endgültigen Verwendung auf Anforderung von 2InSide zu prüfen und zu genehmigen.
11.5 Der Kunde versichert hinsichtlich der von ihm zur Verfügung zu stellenden Unterlagen und Daten, dass er insoweit über alle Bearbeitungs-, Nutzungs-, Verwertungs- und sonstigen Rechte verfügt, die zur Erbringung der 2InSide obliegenden Leistungen erforderlich sind.
11.6 Der Kunde hat allen Schaden zu ersetzen, der 2InSide dadurch entsteht, dass der vom Kunden vorgegebene und gewünschte Inhalt der von 2InSide zu erbringenden Leistung gegen Recht und Gesetz oder gegen die guten Sitten verstößt oder Rechte Dritter verletzt, soweit 2InSide diesen Verstoß bei der ihr zumutbaren Prüfung nicht erkennen musste.
12 Geheimhaltung
12.1 Soweit nicht ausdrücklich anders vereinbart, gelten sämtliche von oder im Zusammenhang mit der Geschäftsbeziehung zu 2InSide bekannt gewordenen oder überlassenen Informationen und Unterlagen als vertraulich.
12.2 Der Kunde verpflichtet sich, 2InSide zu nennen und hierzu auf seiner Homepage oder dem endgültigen Datenträger die Vermerke ("copyright" und/oder "designed by" oder in Abstimmung mit 2InSide ähnliches) anzubringen und die dazugehörigen Verknüpfungen (Links) nicht zu entfernen. Eine Veränderung oder Bearbeitung der Arbeitsergebnisse von 2InSide bedarf deren vorheriger schriftlicher Zustimmung.
12.3 Zur Nutzung der Arbeitsergebnisse von 2InSide oder der von 2InSide beschafften Nutzungs-rechte ist der Kunde erst berechtigt, wenn er die Forderungen von 2InSide aus dem zugrunde liegenden Vertrag vollständig beglichen hat.
13 Haftung von 2InSide
13.1 Die Haftung von 2InSide für die Verletzung vertraglicher oder vorvertraglicher Pflichten ist ausgeschlossen, soweit 2InSide nur leichte Fahrlässigkeit zur Last fällt. Wird eine vertrags-wesentliche Pflicht grob fahrlässig verletzt, so ist die Haftung von 2InSide auf den vorausseh-baren Schaden begrenzt. Die vorstehenden Regelungen gelten auch für Ansprüche aus Verschulden bei Vertragsschluss. 2InSide haftet keinesfalls für direkte oder indirekte Schäden, die aus der Nicht- Abnahme eines Produktes oder Auftrages von 2InSide resultieren.
14 Unterlagen und Daten des Kunden
14.1 2InSide wird vom Kunden überlassene Unterlagen und Daten mit in eigenen Dingen üblicher Sorgfalt verwahren. Die Versicherung solcher Unterlagen oder Daten ist Sache des Kunden.
14.2 Unterlagen und Daten des Kunden wird 2InSide für die Dauer von 2 Jahren ab Abnahme und/oder Vertragsbeendigung aufbewahren und/oder gespeichert halten. Nach Ablauf dieser Frist ist 2InSide zur Vernichtung der Unterlagen und Datenträger und/oder zur Löschung von Daten berechtigt, wenn nicht der Kunde zuvor ihre Rückgabe verlangt hat.
15 Haftung für Schäden an Gegenständen oder Personen
15.1 2InSide übernimmt keinerlei Haftung für Personen- oder Sachschäden deren Ursache in leichter Fahrlässigkeit zu finden sind, oder im üblichen Arbeitsablauf eines Tonstudios als normal oder vertretbar anzusehen sind. 2InSide übernimmt keinerlei Haftung für Verlust oder Schaden an von Dritten mitgebrachten Gegenständen (Equipment etc.).
15.2 2InSide verfügt über empfindliche Einrichtungen und Betriebsmittel, insbesondere technische Anlagen, die mit hoher Sorgfalt, Umsicht und Sachkenntnis zu behandeln sind. Mit dem Betreten und insbesondere der Inanspruchnahme dieser Anlagen und Betriebsmittel erkennt jeder Kunde eine erhöhte Sorgfaltspflicht im Umgang damit an. Alle Einrichtungen und Betriebsmittel sind mit Umsicht zu nutzen, insbesondere nicht direkt von 2InSide autorisierte Bedienungen elektrischer und elektronischer Anlagen sind untersagt.
15.3 Zum Schutz von empfindlichen Einrichtungen oder Arbeitsmitteln ist 2InSide berechtigt, Kunden, die ein diese Anlagen gefährdendes Verhalten an den Tag legen, des Hauses und auch des Grundstückes zu verweisen.
15.4 2InSide ist berechtigt, Kunden für aus Missachtung der oben festgelegten Bestimmungen entstandene Schäden haftbar zu machen.
16 Sonstiges
16.1 Erfüllungsort ist der Sitz von 2InSide. Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland.
16.2 Änderungen und/oder Ergänzungen geschäftlicher, bzw. vertraglicher Vereinbarungen oder dieser allgemeinen Geschäftsbedingungen bedürfen zu ihrer Gültigkeit der Schriftform. Auf das Schriftformerfordernis kann nur schriftlich verzichtet werden.
16.3 Mündliche Nebenabkommen oder etwaige geschäftlich relevante Vereinbarungen auf mündlicher Basis sind für beide Parteien, außer zur Terminabsprache, unwirksam.
16.4 Die Nichtigkeit oder Unwirksamkeit einzelner vertraglicher Bestimmungen berührt nicht die Gültigkeit des Vertrages im Übrigen. Im Falle der Unwirksamkeit oder Undurchführbarkeit einer Bestimmung sind die Parteien verpflichtet, diese durch eine wirksame zu ersetzen, die dem verfolgten Zweck in gesetzlich zulässiger Weise wirtschaftlich am nächsten kommt.
16.5 Gerichtsstand für Streitigkeiten aus oder im Zusammenhang der mit 2InSide geschlossenen Verträge ist der Sitz von 2InSide. 2InSide ist berechtigt, auch an jedem anderen gesetzlich zulässigem Gerichtsstand zu klagen.